Platzordnung MFG Schwangau

Platzordnung:                        akt. Rs 13.04.2017

Modellfluggruppe Schwangau e.V.

1. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb muss im Besitz einer Flugmodell Haftpflichtversicherung und einer gültigen Fluglizenz der Deutschen Bundespost sein. Jeder Teilnehmer auch wenn dieser allein ist hat sich in das Flugleiterbuch

einzutragen.

2. Ab 3 Aktiven am Platz darf nur unter Flugleitung und unter Benutzung einer Frequenztafel geflogen werden. Eine Frequenzkennzeichnung an der Senderantenne ist verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt lediglich bei 35 MHz.

3. Den Anweisungen des Flugleiters ist unverzüglich Folge zu leisten; ihm ist während seiner Tätigkeit das uneingeschränkte Hausrecht anvertraut!

4. Der Start von Modellen über 5 kg bis 20 kg Stargewicht ist nur mit nachzuweisender Sondergenehmigung eines Luftamtes zugelassen.

5. Der Start in Richtung Schranke, wenn sich dort Personen aufhalten, ist grundsätzlich untersagt.

6. Das Fluggelände und angrenzende Grundstücke, dürfen unter keinen Umständen mit PKW, Motorrädern, Mopeds, Mofas und dergleichen befahren werden.

7. Für Zuschauer ist das Betreten der Start- und Landebahn sowie des Vorbereitungsraums grundsätzlich verboten. Die Modellfluggruppe Schwangau übernimmt für Unfälle keine Haftung (Eltern haften für ihre Kinder).

8. Gastflieger können gerne auf unserem Platz fliegen. Sie müssen sich bei einem Vorstand melden, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung führen und die Platzordnung anerkennen und befolgen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Touristeninformation der Gemeinde Schwangau.

Für Gastflieger gilt seit der JHV 2015 eine Tagespauschale von 5 €.

9. Alle Verbrennungsmotoren müssen grundsätzlich mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein. Vorne offene Dämpfer (Venturirohre), sind nicht zulässig.

Seit Mai 2014 gelten die Lärmvorschriften des DMVF`s, hier die Lärmobergrenze mit 82 dB. Diese ist nachzuweisen und auch zwingend einzuhalten.

10. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen sich jeweils nur 3 Modelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig in der Luft befinden. Ausgenommenen sind Segelflugmodelle mit einem Verbrennungsmotor, welcher ausschließlich dem Zweck dient, das Modell schnellstens auf Höhe zu bringen.

11. Das Überfliegen der Zuschauer und des Vorbereitungsraums ist strengstens verboten.

Kein Rollen mit laufenden Motoren in Richtung Vorbereitungsraum. Der Motor ist deshalb auf dem Flugfeld abzustellen und das Modell zum Vorbereitungsraum zu

tragen oder zu schieben.

12. Flugverbot für Modelle mit Verbrennungsmotoren ist in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr sowie zwischen 20:00 Uhr und 09:00 Uhr. Bei offiziellen Veranstaltungen der Drachen- und Gleitschirmflieger, ist der Flugbetrieb einzustellen. Wird im Gefährdungsbereich (Flug Raum) gearbeitet, z. B. durch Landwirte, ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen!

Bei Einsätzen der Bergwacht etc. ist der Flugbetrieb sofort einzustellen!


An Fronleichnam, Colomannsfest sowie am Ostersonntag ist der Betrieb für Verbrennermotoren jeglicher Art untersagt.

13. Flugraumbegrenzung für Modelle mit laufendem Verbrennungsmotor in Richtung

Schloss bzw. Tegelbergbahn, ist der nächstgelegene Feldweg. Das Überfliegen des Falkenlagers, westlich der Pöllat, ist untersagt.

14. Bei Mäharbeiten auf den direkt angrenzenden Wiesen der Start- und Landebahn, ist der Flugbetrieb umgehend einzustellen.

15. In unserem Flugraum sind einfliegende Drachen- und Gleitschirmflieger umgehend auszuweichen, um Annäherungen zu vermeiden. Sind mehrere Modellflieger am Platz, so hat wenigstens einer immer auf sich nähernde Drachen oder Gleitschirmflieger zu achten.

16. Hubschrauberpiloten sind angehalten den rechten Äusseren Bereich der Startbahn zu nutzen, da wir keinen Schutzzaun haben ist dies auch zwingend einzuhalten.

17. Abfälle, sind grundsätzlich mit nach Hause zu nehmen.

Jedem Teilnehmer am Flugbetrieb obliegt der Pflicht, alles zur Sicherheit der anwesenden Personen beizutragen!

18. Bei Flugzeugen mit Verbrennungsmotor ist darauf zu achten das beim Betanken der Flugzeuge der Überlauf des Sprit`s aufgefangen wird. Dies ist mit ent- sprechenden Fläschchen, Schalen etc. zu lösen.

19. Jetfliegen mit Gasbetriebener Turbine ist verboten, unser Platz ist hierzu nicht geeignet, auch ist es nicht möglich die Fluggrenzen einzuhalten!

Auf dem Schwangauer Modellflugplatz sind Disziplin, Kameradschaft und Sauberkeit oberstes Gebot.

Der Vorstand